Wofür steht Abkürzung Einzelunternehmer*in?

Es gibt zahlreiche Unternehmensformen – jede mit speziellen Vor- und Nachteilen. Häufig wählen Gründer*innen und Geschäftsinhaber*innen das Einzelunternehmen. Doch was steckt wirklich hinter der Abkürzung „Einzelunternehmer*in“?

In diesem Beitrag werden wir nun näher auf die zentralen Begriffe und die wichtigsten Vor- und Nachteile eingehen, die für Einzelunternehmer*innen von Bedeutung sind.

Erklärung Einzelunternehmer*in

Wie der Name schon sagt, ist in Deutschland ein Einzelunternehmen ein von einer einzelnen natürlichen Person (Einzelunternehmer) gegründetes Unternehmen. Das Unternehmen wird also ohne weitere Geschäftsführer gegründet – Mitarbeiter*innen können allerdings natürlich beschäftigt werden.

In Deutschland kann ein Einzelunternehmer zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Dabei ist einer der wichtigsten Unterschiede die Haftung.

Rechtsform mit unbegrenzter Haftung – Einzelunternehmen

  • Kleingewerbetreibende – Ein Gewerbe ist immer eine eigenverantwortliche, unternehmerische Tätigkeit. Dazu gehören beispielsweise Händler*innen, Dienstleister*innen und Handwerksbetriebe. Sobald sich Betreiber*innen des Gewerbes nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches halten müssen, handelt es sich um Kleingewerbe.
  • Kaufmann (e.K.) – Die Einzelunternehmer*in Abkürzung e.K. steht für „eingetragene/r Kaufmann/Kauffrau“. Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, gehören zu dieser Rechtsform. Weiters muss das Gewerbe angemeldet sein.
  • Freiberufler – Freiberufler*innen sind Einzelunternehmer*innen, welche wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten ausüben. Diese Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung.  

Rechtsform mit begrenzter Haftung – Einzelunternehmen

  • Unternehmergesellschaft (UG) – Diese Rechtsform ist einer Sonderform der GmbH und gehört damit zu den Kapitalgesellschaften. Die Besonderheit der UG liegt darin, dass diese bereits mit nur 1€ Eigenkapital gegründet werden kann.
  • Ein Personen GmbH – Bei dieser Rechtsform gelten im Großen und Ganzen die gleichen Regeln wie bei einer normalen GmbH. Das Mindeststartkapital beträgt 25.000 €. Sie wird allerdings trotzdem gerne von Einzelgründern gewählt, aufgrund der beschränkten Haftung.
  • Kleine AG – Diese Rechtform eignet sich eher für größere Gründungen. Das Mindeststartkapital beträgt 50.000 € und die Gründung ist mit zahlreichen Formalitäten verbunden.

Welche Vorteile und Nachteile gibt es für Einzelunternehmer*innen?

Vorteile

  • Gründung – Je nach gewählter Rechtsform ist die Gründung einfach und unkompliziert sowie mit minimalen Kosten verbunden.
  • Gewinne – Alle Gewinne aus dem Unternehmen gehören uneingeschränkt den Unternehmer*innen.
  • Buchführung – Einzelunternehmer*innen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sind nicht bilanzierungspflichtig. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist hier völlig ausreichend.

Nachteile

  • Haftung – Je nach gewählter Rechtsform haften Unternehmer*innen voll und unbeschränkt. Daher besteht das Risiko, dass man mit seinem persönlichen Vermögen für sämtliche Verbindlichkeiten und Schulden des Unternehmens aufkommen muss.
  • Kapitalbeschaffung – Einzelunternehmer*innen sind oft auf private Ersparnisse oder die Aufnahme von Krediten angewiesen.
  • Alleinige Verantwortung Egal für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, die Verantwortung liegt allein bei Ihnen.
Vorteile und Nachteile von Einzelunternehmen in Deutschland.

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