Was ist die Abkürzung Einzelunternehmer?

Erklärung Einzelunternehmer

Wie der Name schon sagt, ist in Österreich ein Einzelunternehmen ein von einer einzelnen natürlichen Person (Einzelunternehmer) geführtes Unternehmen. Diese natürliche Person führt das Unternehmen in ihrem Namen und auf eigene Rechnung und ist einkommensteuerpflichtig.

Abkürzung Einzelunternehmer

Einzelunternehmer kann durch die Abkürzung „e.U.“ dargestellt werden. Ist ein Einzelunternehmen ins Firmenbuch eingetragen, muss im Namen der Firma der Zusatz „eingetragener Unternehmer“ oder die Abkürzung e.U. enthalten sein. 

Ab wann ist ein Firmenbucheintrag notwendig?

Einzelunternehmer sind ab einem jährlichem Umsatz von € 700.000.-  zur Eintragung ins Firmenbuch verpflichtet (eingetragener Unternehmer). Wenn Sie nicht ins Firmenbuch eingetragen sind, muss im Geschäftsverkehr ihr Vor- und Zuname angegeben werden.

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Erklärung Einzelunternehmer WKO

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