Rechnungen per Email oder Post verschicken?

Gesetzliche Lage

Im Abänderungsgesetz 2012 ist klar die Gleichstellung der E-Rechnung mit der klassischen Papierrechnung festgelegt. Wussten Sie, dass aus Umwelt- und Kostengründen immer häufiger Rechnungen im B2C und B2B Bereich per Email verschickt werden? Um das machen zu dürfen, muss aber die Zustimmung des Empfängers vorhanden sein.

Falls Sie Ihren Kunden Rechnungen vorab per E-Mail zusenden und anschließend das Original per Post verschicken, bitten wir Sie, auf der Postrechnung deutlich darauf hinzuweisen, dass dieselbe Rechnung bereits per E-Mail übermittelt wurde. Auch beim Versand von E-Rechnungen an Bestandskunden müssen Sie das Einverständnis lt. Telekommunikationsgesetz (§107 TKG) beachten. Wussten Sie, dass knapp 73% der Befragten, lt. einer Umfrage der Post AG angegeben haben, bereits E-Rechnungen übersehen zu haben.

Als benefit-Kunde haben Sie die Möglichkeit, das Original Ihrer Rechnung bequem per Post zu verschicken. Alles, was Sie tun müssen, ist ein PDF der Rechnung in Ihrem benefit-Kundenbereich hochzuladen. Diesen Vorgang können Sie ortsunabhängig erledigen, egal ob Sie unterwegs sind oder sich in Ihrem Büro befinden – Sie benötigen lediglich Zugriff auf den benefit-Kundenbereich. Unser Partner Livepost übernimmt den Rest für Sie. Auf diese Weise können Sie von Preisen profitieren, die normalerweise nur von Großunternehmen erhalten werden, ohne zusätzliche Grundgebühren für Druck, Kuvertierung und Versand.

Sollten Sie am Ablauf des Briefversands über benefit Interesse haben, finden Sie hier eine genaue Schritt für Schritt Beschreibung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns doch einfach. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

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