Rechnungen per Email oder Post verschicken?

Gesetzliche Lage

Im Abänderungsgesetz 2012 ist klar die Gleichstellung der E-Rechnung mit der klassischen Papierrechnung festgelegt. Wussten Sie, dass aus Umwelt- und Kostengründen immer häufiger Rechnungen im B2C und B2B Bereich per Email verschickt werden? Um das machen zu dürfen, muss aber die Zustimmung des Empfängers vorhanden sein.

Sollten Sie Ihren Kunden Rechnungen vorab per Email übermitteln und dann das Original per Post schicken, bitte auf der Postrechnung darauf hinweisen, dass bereits dieselbe Rechnung per Email geschickt wurde. Auch beim Versand von E-Rechnungen an Bestandskunden müssen Sie das Einverständnis lt. Telekommunikationsgesetz (§107 TKG) beachten. Wussten Sie, dass knapp 73% der Befragten, lt. einer Umfrage der Post AG angegeben haben, bereits E-Rechnungen übersehen zu haben.

Als Benefit Kunde verschicken Sie das Original ganz bequem per Post. Dafür einfach in Ihrem Benefit Kundenbereich ein PDF der Rechnung hochladen. Dies können Sie ortsunabhängig erledigen, egal ob von unterwegs oder von Ihrem Büro – Sie benötigen einzig und allein den Benefit Kundenbereich. Den Rest erledigt unser Partner Livepost für Sie. So können Sie ohne zusätzliche Grundgebühr, bei Druck, Kuvert und Versand, von Preisen profitieren, die sonst nur ein Großunternehmen bekommen würde.

Sollten Sie am Ablauf des Briefversands über Benefit Interesse haben, können Sie sich hier Schritt für Schritt anschauen wie dieser aussieht. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns doch einfach. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

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