Die DENIC whois Abfrage Änderungen im Überblick

In diesem Beitrag wollen wir Sie mit sechs kurzen und knappen Antworten bezüglich der DENIC whois Abfrage über die neuen Änderungen informieren und aufklären.

Was ist neu bei der DENIC whois Abfrage beziehungsweise bei .de Domains?

Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft trat, hat die Registrierungsstelle für .de-Domains (DENIC) ihre Bestimmungen bezüglich einer lokalen Präsenz in Deutschland geändert. Früher wurde durch einen vertrauenswürdigen Service eines Providers ein deutscher Administrator-Kontakt zur Verfügung gestellt. Mit der Änderung der Policy ist es nun bei der Domain-Registrierung nicht mehr erforderlich, dass ein Kontakt eine deutsche Adresse angibt. Allerdings muss der Domaininhaber im Falle einer Anfrage durch die DENIC einen Zustellungsbevollmächtigten (Kontaktadresse in Deutschland) benennen.

Für wen ist diese Änderung relevant?

Alle Domaininhaber einer .de Domain ohne Sitz in Deutschland.

Wie kann es zu einer solchen Anfrage der DENIC kommen?

Falls eine Person ihre Marken- oder Namensrechte durch eine .de-Domain verletzt sieht, besteht die Möglichkeit, bei der DENIC einen Dispute-Eintrag zu stellen. Anschließend kann per E-Mail die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten gefordert werden. Diese E-Mail wird auch an die Person gesendet, die eine Zustellung an den benannten Zustellungsbevollmächtigten veranlassen möchte.

Wie schnell muss man reagieren?

Sollte die Meldung nicht innerhalb von 2 Wochen erfolgen, ist die DENIC dazu berechtigt, die Domain zu kündigen.

Wer ist ein Zustellungsberechtigter?

Darunter wird eine natürliche Person verstanden, die – in Deutschland ansässig – und als Stellvertreter bzw. seine Adresse (Postfächer sind nicht gültig) in Deutschland hat und für Sie Schriftstücke entgegennehmen darf. Sobald Ihr Stellvertreter das Schriftstück erhalten hat, gilt dieses als zugestellt.

Wer erhält diese Information?

Die Benennung des Zustellungsbevollmächtigten erfolgt an die Person die den Dispute-Eintrag veranlassen will.

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