Eine ordentliche Rechnung schreiben mit diesen 8 Punkten

Wenn die Dienstleistung erbracht, das Produkt geliefert oder der Auftrag erfüllt ist, heißt es für Sie als Unternehmer endlich Rechnung schreiben. Rechnungen sind immer innerhalb von 6 Monaten zu stellen, wenn ein Unternehmer lt. Umsatzsteuergesetz Rechnungen legen muss.

Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von über EUR 400,- (inkl. USt), müssen folgendes enthalten:

  1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
  4. Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistungen
  5. Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistungen und den anzuwendenden Steuersatz – bei Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung, einen Hinweis auf den, auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  6. Ausstellungsdatum
  7. Fortlaufende Nummer
  8. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung

Sind Rechnungen nicht richtig ausgestellt, darf der Empfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Nur beim Übergang der Steuerschuld (z.B. Rechnung schreiben an Unternehmen in Mitgliedstaaten), ist der Vorsteuerabzug auch ohne ordnungsgemäße Rechnung möglich.

Quelle: WKO

Offene Forderungen einbringen, entsprechend leicht gemacht!

Wurde die Rechnung ordnungsgemäß erstellt und trotz Mahnlauf von Ihrem Kunden nicht beglichen, helfen wir gerne weiter.

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