Seit dem 2. Februar 2025 ist der AI Act (Artificial Intelligence Act) in Kraft getreten. Viele Unternehmen haben jedoch bereits Jahre zuvor diverse KI-Tools, ganz ohne spezifischer EU-Regelung, eingesetzt. Aus diesem Grund war es längst an der Zeit, ein bedeutsames Gesetz zur Regulierung festzulegen. Der AI Act 2025 soll dabei klare Grenzen für den Einsatz von KI-Technologien setzen und bestimmte Praktiken mit „inakzeptablen“ Risiko sogar ganz verbieten.
Unternehmen die bereits eine KI-Technologie in ihren Prozessen verwenden, müssen nun genau prüfen, ob die Anforderungen der EU-Verordnung „AI Act“ eingehalten werden. In diesem Zusammenhang stehen vor allem Rechtsanwälte vor einer intensiven Zeit, um für rechtliche Klarheit zu sorgen und professionelle Unterstützung zu bieten.
Der AI Act: Ein kurzer Überblick
Der AI Act ist die erste umfassende EU-Verordnung, welche den Einsatz von künstlicher Intelligenz regelt. Mit Hilfe dieses rechtlichen Rahmens, sollen einerseits Innovationen gefördert und andererseits ethische und sicherheitsbedingte Risiken minimiert werden.
Hauptziele des AI Acts:
- Schutz der Grundrechte und Privatsphäre
- Verhinderung von Diskriminierung
- Erhöhung der Transparenz
- Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit
- Förderung sicherer KI-Technologien
Die EU-Verordnung unterscheidet jedoch zwischen verschiedenen Arten von KI-Anwendungen und stuft diese in potenzielle Risikogruppen für die Gesellschaft ein. Folgende Risikokategorien werden im AI Act für KI-Systeme angeführt:
Risikokategorie | Erklärung |
---|---|
Unannehmbares Risiko | Bei manchen KI-Technologien wird das Risiko bei der Nutzung als unannehmbar erachtet, weswegen die Verwendung in der EU verboten ist. Dazu zählen KI-Praktiken die gegen Grundrechte verstoßen. (Siehe Kapitel „Verbot von KI-Praktiken„) |
Hohes Risiko | Eine Vielzahl an Hochrisiko-KI-Praktiken werden jedoch laut Verordnung zugelassen. Diese müssen aber konkrete Anforderungen und Pflichten erfüllen, um in der EU Einsatz zu finden. Unter diese Kategorie fallen Anwendungen die kritische Infrastrukturen, das Gesundheitswesen oder die Justiz betreffen. |
Begrenztes Risiko | Für KI-Systeme in dieser Kategorie müssen nur sehr geringe Transparenzpflichten eingehalten werden. So muss beispielsweise die Offenlegung von KI-generierten Inhalten gekennzeichnet werden, sodass eine freie Entscheidung der Weiterverwendung besteht. |
Minimales oder kein Risiko | Die Mehrheit der KI-Systeme (Videospiele, KI-gestützte Textverarbeitung, Empfehlungssysteme) bergen ein sehr geringes Risiko. Aus diesem Grund können diese Technologien auch weiter frei genutzt werden, ohne rechtliche Einschränkungen. |
Unternehmen müssen daher prüfen, unter welche Kategorie deren KI-Anwendungen fallen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Bei Verstößen kann die EU eine Geldstrafe von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes verlangen.
Welche KI-Praktiken sind nun verboten?
Einige KI-Systeme gelten als besonders risikoreich, sodass sie unter dem AI Act 2025 vollständig verboten wurden. Dazu zählen Systeme wie:
- Social Scoring: Darunter versteht man eine KI-gestützte Bewertung von Menschen auf Basis ihres Verhaltens (z.B. für Kredite oder Versicherungen). Dabei kann es zu unfairen Entscheidungen und Diskriminierung kommen.
- Manipulative KI-Technologien: Unter diese Art von Technologien zählen Systeme, die Menschen unbewusst beeinflussen und deren Verhalten steuern.
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz: Die Analyse von Stimme, Mimik oder Körpersprache zur Leistungsbewertung, kann ebenso als Eingriff in die Privatsphäre gewertet werden.
- Massenüberwachung & biometrische Echtzeit-Erkennung: Darunter fällt die automatische Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen.
Was heißt das nun für Rechtsanwälte?
Mit dem Inkrafttreten des AI Acts 2025 stehen nun auch Rechtsanwälte vor neuen Herausforderungen. Die Vielzahl an gesetzlichen KI-Richtlinien erfordert größte Sorgfalt bei der Bearbeitung von Klient*innen-Anfragen, Vertragsprüfungen und anderen rechtlichen Angelegenheiten. Dies hat natürlich eine erhöhte Arbeitsbelastung für alle Kanzleimitarbeiter*innen zur Folge. So sind unzählige Kundentermine, Anrufe und E-Mails kaum zu vermeiden – kein Wunder, denn jedes Unternehmen möchte am Ende des Tages von Strafen verschont bleiben.
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